Solar Beitrag

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"Besonders hob Meyer Steuererleichterungen für Betreiber kleiner Solarstromanlagen auf Wohngebäuden hervor. Sie sollten „möglichst gar nicht mit dem Finanzamt zu tun haben“. Vorgesehen ist, dass Betreiber von Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung in der Spitze ihre Erträge nicht mehr besteuern müssen sowie für Kauf und Reparatur solcher Anlagen keine Umsatzsteuer erhoben wird. Die damit geförderte dezentrale Energieversorgung sei ein wichtiger Beitrag zur Energiesicherheit in Deutschland, sagte Meyer."

 

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw41-de-jahressteuergesetz-913030